Das Reihenendhaus aus dem Jahr 1996 befindet sich in dem schönen Erfurter Stadtteil Stotternheim. Das Haus befindet sich in einem sehr guten Zustand und verfügt insgesamt über eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 123m², welche sich auf ca. 96m² Wohnfläche und zusätzliche 27m² Atelier mit Nebenraum verteilen.
Hinweis: Eine Eigenbedarfskündigung ist laut Mietvertrag ausgeschlossen. Siehe Sonstige Angaben.
Stotternheim ist der flächenmäßig größte Ortsteil von Erfurt mit sehr guter Bus- und Bahnanbindung in die Innenstadt. Das Dorf mit seinen rund 3500 Einwohnern liegt etwa drei Kilometer nördlich des Erfurter Stadtrands und etwa neun Kilometer nördlich des Stadtzentrums (Anger). Durch die Wiedervereinigung, die Eingemeindung nach Erfurt 1994 und eine Suburbanisierungswelle in den 1990er-Jahren wandelte sich Stotternheim vom Industrie- und Landwirtschaftsort zum Wohnvorort. Heute ist es mit den Erfurter Seen auch als Naherholungsgebiet für die Stadtbevölkerung von Bedeutung.In Stotternheim gibt es ein Strandbad, sehr gute Radwege ins Grüne oder in die Stadt sowie ein Einkaufszentrum, Bäcker, Fleischer, Eiscafe, Pizzeria u.v.m. Im Ort gibt es ebenfalls Arztpraxen, Friseur, Kosmetik etc. sowie eine Kindergrippe/Kindergarten.
Das Erdgeschoss betritt man über einen Flur. Von diesem aus gelangt man in die Küche und den großzügigen und hellen Wohn-/Essbereich. Die Terrasse und den gepflegten großzügigen Garten erreicht man über Wohnzimmer. Das Erdgeschoss verfügt zudem über ein Gäste WC. Über eine Holztreppe gelangt man in das Obergeschoss mit Tageslichtbadezimmer sowie dem Schlaf- und Kinderzimmer. Im Dachgeschoss befindet sich das ca. 27m² große Atelier, welches mit geringem Aufwand geteilt und weiterer Wohnraum geschaffen werden kann. Ein PKW-Stellplatz befindet sich vor dem Haus.
Baujahr | 1996 |
Das Objekt ist seit 1997 durchgängig vermietet. Im Mietvertrag wurde eine Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters ausgeschlossen. Hinweis: Ist ein Verzicht auf Eigenbedarf vorhanden und wirksam in einem unbefristeten Mietvertrag festgelegt, können neue Eigentümer nach dem Immobilienkauf den Mietern nicht aufgrund eines bestehenden Bedarfs kündigen.
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